Kontakt
Impressum (gemäß § 5 TMG):
Klaus Creter - Fotografie
Am Pfortener Kalkwerk 1
D-07551 Gera
Inhaber: Klaus Creter
Steuernummer: DE 258484318
Zuständige Kammer:
Handwerkskammer für Ostthüringen
Handwerkstr. 5
D-07545 Gera
Fon: +49 (0) 365 . 8225 - 0
Fax: +49 (0) 365 . 8225 - 199
Fon: +49 (0) 170 . 7573539
Email: info@creter-foto.de
Technisch und
Inhaltlich Veranwortlicher:
Klaus Creter, Am Pfortener Kalkwerk 1
Zuständige Gewerbebehörde:
Ordnungsamt Gera
Handwerkerhof 13
D-07548 Gera
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Klaus Creter Fotografie
1. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit an. Abweichende Vereinbarungen können rechtswirksam nur schriftlich getroffen werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen den Geschäftsbedingungen des Auftraggebers vor.
2. Urheberrechtliche Bestimmungen
2.1 Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers stehen dem Fotodesigner zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck; im Zweifel ist der in der Rechnung angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur soviel Rechte wie es dem offen gelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrags) entspricht.
2.2 Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar) unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen. Dies gilt auch dann, wenn das Lichtbild selbst nicht mit einem Copyrightvermerk versehen ist. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den vorgenannten Copyrightvermerk beim Lichtbild.
2.3 Jede Veränderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotodesigners. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderung nach dem, des Fotodesigners bekannten Vertragszweck erforderlich ist.
2.4 Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars und nur dann als erteilt, wenn ein ordnungsgemäßer Copyrightvermerk (Punkt 2.2) erfolgt.
2.5 Im Falle einer Veröffentlichung ist ein kostenloses Belegexemplar zuzusenden.
3. Eigentum am Filmmaterial – Archivierung
3.1 Das Eigentumsrecht am Filmmaterial (digitale Negative = Dateien) steht dem Fotodesigner zu. Dieser überlässt dem Vertragspartner gegen das vereinbarte Honorar die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Abzüge bzw. Kopien der Dateien.
3.2 Der Fotodesigner ist berechtigt, die Lichtbilder in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit ihrem Copyrightvermerk zu versehen.
3.3 Der Fotodesigner wird die Aufnahme ohne Rechtspflicht archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.
4. Ansprüche Dritte
Für die Einholung einer evtl. erforderlichen Zustimmung abgebildeter Gegenstände (z. B. Werke der Bildenden Kunst, Muster und Marken, etc.) oder Personen (z. B. Modelle) hat der Vertragspartner zu sorgen. Er hält den Fotodesigner diesbezüglich schad- und klaglos.
5. Verlust und Beschädigung
5.1 Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung der hergestellten Aufnahmen (digitale Negative = Dateien) haftet der Fotodesigner - aus welchem Rechtstitel immer – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Jede Haftung ist auf die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu. Der Fotodesigner haftet insbesondere nicht für Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn und Folgeschäden des Auftraggebers.
5.2 Punkt 5.1 gilt entsprechend für den Fall des Verlusts oder der Beschädigung vom Vertragspartner übergebener Vorlagen (Layouts, sonstige Vorlagen etc.) und übergebene Produkte und Requisiten. Wertvollere Gegenstände sind vom Vertragspartner zu versichern.
5.3 Der Auftraggeber haftet für alle durch ihn oder von ihm im Rahmen des Auftrages verpflichteten mitwirkenden Personen entstandenen Schäden im Fotostudio und der technischen oder sonstigen Einrichtung des Fotodesigners.
6. Leistung und Gewährleistung
6.1 Der Fotodesigner wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag auch - zur Gänze oder zum Teil - durch Dritte (Labors etc.) ausführen lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Fotodesigner hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeorts und der angewendeten optischen-technischen (fotografischen) Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solches keinen Mangel dar.
6.2 Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet. Der Fotodesigner haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
6.3 Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person des Fotodesigners liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc.
6.4 Terminzusagen des Fotodesigners bezüglich Lieferung der Ausbelichtungen bzw. Dateien erfolgen nach besten Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr. Bei Verzögerungen, die auf technische oder terminliche Probleme Dritter (z. B. Labor) beruhen, übernimmt der Fotodesigner keine Haftung.
6.5 Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.
6.6 Alle Beanstandungen müssen längstens innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung schriftlich und unter Vorlage aller nötigen Unterlagen erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht.
6.7 Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Vertragspartner nur ein Verbesserungsanspruch durch den Fotodesigner zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie von dem Fotodesigner abgelehnt, steht dem Vertragspartner ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wie z. B. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen wird nicht gehaftet. Punkt 5.1 gilt entsprechend.
7. Honorar
7.1 Auch ohne schriftlichen Auftrag steht dem Fotodesigner ein Honorar nach seiner jeweils gültigen Preisliste zu.
7.2 Das Honorar steht auch für Layout- oder Präsentationsaufnahmen sowie dann zu, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung Dritter abhängt. Auf das Aufnahmehonorar werden in diesem Fall keine Preisreduktionen gewährt.
7.3 Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Vertragspartner gewünschte Änderungen gehen zu seinen Lasten.
7.4 Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen etc.) sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten. Dasselbe gilt für einen überdurchschnittlichen organisatorischen Aufwand oder einen solchen Besprechungsaufwand.
7.5 Nimmt der Vertragspartner von der Durchführung des erteilten Auftrags aus welchen Gründen auch immer Abstand, steht dem Fotodesigner die Hälfte des Honorars (bei Shootings das vollständige Honorar für das Shooting ohne die Kosten für Ausbelichtungen oder Dateien) zuzüglich aller tatsächlich angefallenen Nebenkosten zu. Im Falle unbedingt erforderlicher Terminänderung (z. B. aus Gründen der Wetterlage) sind ein dem vergeblich erbrachtem bzw. reserviertem Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu bezahlen.
8. Zahlung
8.1 Sofern kein gesondertes Zahlungsziel vereinbart wird, ist die Rechnung spätestens bei Übergabe der Fotos zur Zahlung fällig. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbar. Im Falle der Überweisung gilt die Zahlung erst mit Gutschrift auf das Konto des Fotodesigners als erfolgt. Verweigert der Vertragspartner (Auftraggeber) die Annahme wegen mangelhafter Erfüllung oder macht er Gewährleistungsansprüche geltend, ist das Honorar gleichwohl zur Zahlung fällig.
8.2 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Fotodesigner berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.
8.3 Im Fall des Verzugs gelten Zinsen und Zinseszinsen in Höhe von 5 % über der jeweiligen Bankrate ab dem Fälligkeitstag als vereinbart.
8.4 Mahnspesen und die Kosten - auch außergerichtlicher - anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Vertragspartners.
8.5 Soweit gelieferte Bilder ins Eigentum des Vertragspartners übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Honorars samt Nebenkosten.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Gera.
9.2 Es gelten das Urheberschutzgesetz und andere Schutzgesetze. Im Übrigen ist deutsches Recht anwendbar. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
9.3 Schad- und Klagloshaltung umfassen auch die Kosten außergerichtlicher Rechtsverteidigung.
9.4 Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder wegen veränderter Rechtslage unwirksam werden, bleiben die übrigen Regelungen in Kraft. Anstelle unwirksamer Regelungen treten sodann die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/